Baugenehmigung – der Ablauf je Bundesland
"Das Baugenehmigungsverfahren folgt in Deutschland grundsätzlich einem ähnlichen Muster: Zuerst prüfen Bauherr:innen, was auf dem Grundstück überhaupt zulässig ist. Dazu gehört in der Praxis vor allem der Blick in den Bebauungsplan und – falls kein Bebauungsplan existiert – in die planungsrechtlichen Vorgaben nach den Regeln der Bauleitplanung. Danach folgt der Bauantrag: Die Unterlagen werden bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eingereicht, dort fachlich geprüft und anschließend entweder genehmigt oder mit Auflagen beziehungsweise Rückfragen versehen. Grundlage für diesen Ablauf ist die Musterbauordnung (MBO), die als bundesweit einheitliche Orientierung dient. Wichtig ist aber: Die MBO ist nicht automatisch identisch mit dem, was am Ende in Ihrem Bundesland gilt. Jedes Bundesland regelt die konkreten Details in seiner jeweiligen Landesbauordnung. Das betrifft zum Beispiel, wie der Genehmigungsweg im Einzelnen ausgestaltet ist, wer Bauanträge einreichen darf und welche Anforderungen an die Bauvorlagen gestellt werden. Ein weiterer Unterschied zwischen den Ländern liegt häufig darin, welche Vorhaben verfahrensfrei oder genehmigungsfrei gestellt werden können und welche nicht. Je nachdem, wie die Landesbauordnung bestimmte Fallgruppen definiert, kann sich der Weg unterscheiden: von einem vereinfachten Verfahren bis hin zur klassischen Baugenehmigung. Für die Planung ist deshalb entscheidend, die Regeln Ihres Bundeslands frühzeitig zu klären, bevor Sie Unterlagen erstellen oder mit der Umsetzung beginnen. In der Regel bleibt der Kernprozess gleich – Planungsrecht prüfen, Bauantrag stellen, Prüfung durch die Bauaufsicht, abschließende Entscheidung. Die Unterschiede stecken jedoch im Detail: im Umfang der Unterlagen, im genauen Verfahrensablauf und in den landesspezifischen Regelungen dazu, wann überhaupt ein Genehmigungsverfahren nötig ist. Damit der Ablauf passt, sollten Sie sich an den Vorgaben Ihrer Landesbauordnung orientieren. So vermeiden Sie unnötige Verzögerungen durch falsche Verfahrenswahl oder unvollständige Bauvorlagen.
Landesbauordnungen im Überblick
| Bundesland | Landesbauordnung |
|---|---|
| Baden-Württemberg | Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) |
| Bayern | Bayerische Bauordnung (BayBO) |
| Berlin | Bauordnung für Berlin (BauO Bln) |
| Brandenburg | Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) |
| Bremen | Bremische Landesbauordnung (BremLBO) |
| Hamburg | Hamburgische Bauordnung (HBauO) |
| Hessen | Hessische Bauordnung (HBO) |
| Mecklenburg-Vorpommern | Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) |
| Niedersachsen | Niedersächsische Bauordnung (NBauO) |
| Nordrhein-Westfalen | Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) |
| Rheinland-Pfalz | Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) |
| Saarland | Landesbauordnung Saarland (LBO) |
| Sachsen | Sächsische Bauordnung (SächsBO) |
| Sachsen-Anhalt | Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) |
| Schleswig-Holstein | Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO) |
| Thüringen | Thüringer Bauordnung (ThürBO) |
Alle Landesbauordnungen basieren auf der bundeseinheitlichen Musterbauordnung (MBO), weichen im Detail aber voneinander ab. Angaben ohne Gewähr, Stand der Recherche prüfen - Gesetze werden gelegentlich novelliert.
Bauantrag stellen in Bochum
Zuständig ist das Bauaufsichtsamt in Bochum. Bauanträge werden landeseinheitlich über das Bauportal NRW eingereicht.
Zum Bauportal NRWAngaben ohne Gewähr, Stand: Juli 2026. Zuständigkeiten und Online-Portale können sich ändern - im Zweifel gilt die Auskunft des zuständigen Bauamts.
Besonderheiten in Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen treffen Bauherren auf einen klaren Grundablauf, aber die Details hängen davon ab, ob das geplante Vorhaben genehmigungspflichtig ist oder als verfahrensfrei gilt. Entscheidend ist deshalb, früh zu klären, welche Art von Bauvorhaben Sie planen und welche Unterlagen dafür erforderlich sind. Bei verfahrensfreien Vorhaben müssen trotzdem oft bestimmte Vorgaben aus dem Planungsrecht und dem technischen Regelwerk eingehalten werden. Wer die Einordnung sorgfältig prüft, reduziert Nachfragen der Bauaufsicht und vermeidet spätere Anpassungen. Planen Sie deshalb die Verfahrensfrage von Beginn an ein.
Wichtiger Hinweis: Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrem konkreten Bauvorhaben wenden Sie sich an das zuständige Bauamt oder eine bauvorlageberechtigte Person.
Bauunternehmen und Architekten finden
Für die Antragstellung brauchen Sie in der Regel eine bauvorlageberechtigte Person. In unserem Verzeichnis finden Sie Hausbau-Firmen in Bochum.
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Quellen & Redaktion
Die Inhalte basieren auf unabhängigen Recherchen zu den Landesbauordnungen der Bundesländer und der Musterbauordnung (MBO). Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Redaktion: 1A-Portale Redaktion.